ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Konstruktions-, Maß- und Gewichtsänderungen, welche durch den technischen Fortschritt bedingt sind, behalten wir uns vor.
3. Zeichnungen und sonstige Unterlagen, welche dem Angebot beiliegen, dürfen nicht ohne unsere Genehmigung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

II. Umfang der Lieferung
1.Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Lieferumfang maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preis und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager Vomp, ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer, jedoch einschließlich Verladung im Werk.
2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto, bzw. nach Vereinbarung, in Euro zahlbar. Die Bezahlung mittels Wechsel bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung gegen von uns nicht anerkannte Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
4. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen ausschließlich per Vorauszahlung.
5. Preisänderungen vorbehalten!
6. Bei einem Bestellwert unter € 150,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 15,-.

IV. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder zur Abholung bereitsteht.
3. Vor restloser Bezahlung fälliger Forderungen sind wir zu keinen weiteren Lieferungen verpflichtet.
4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Streik- und Aussperrungsmaßnahmen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen.

V. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.
2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Empfängers zu versichern.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Unsere Kunden sind im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zur Weiterveräußerung der Ware berechtigt. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung.
3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Im Falle von Pfändung oder Beschlagnahme sind wir unverzüglich davon zu unterrichten.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach entsprechender Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet. Der Besteller gestattet uns unwiderruflich, die Räume, in denen der Liefergegenstand untergebracht ist, zu betreten oder durch unsere Angestellten betreten zu lassen, sowie im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts die Liefergegenstände an uns zu nehmen und fortzuschaffen.

VII. Beanstandung und Mängelrügen
1. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.

VIII. Garantieanspruch und Haftung für Mängel und Lieferung
Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:
1. Für die von uns gelieferten Maschinen und Apparate übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten.
2. Die Garantie beinhaltet, dass sämtliche Teile, die während der Garantiezeit durch nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehler defekt werden, in unserem Werk repariert oder ausgetauscht werden, vorausgesetzt, dass die Einsendung frachtfrei erfolgt.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterworfen sind, sowie für Teile, die infolge übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung, sowie Nichtbeachtung der Betriebsanleitung unbrauchbar geworden sind.
4. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
5. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
6. Werden vom Besteller oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung irgendwelche Eingriffe an dem Liefergegenstand vorgenommen, lehnen wir jede Garantieverpflichtung ab.
7. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, gelten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang nicht möglich ist.
2. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Leistungsverzug vorliegt und uns eine angemessene Nachfrist gewährt wird, die nicht eingehalten werden kann.

IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt
1. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziffer IV der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken.
2. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Rücktritts des Lieferers bestehen nicht.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Vomp.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Schwaz.
3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.

XII. Verbindlichkeiten
1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.